Brandschutzhelfer Schulung

Brandschutzhelfer Schulung – Ab dem ersten Beschäftigten müssen mindestens 5% der Mitarbeiter in Betrieben eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolviert haben, in Betrieben mit einem hohen Brandrisiko muss die Anzahl der Brandschutzhelfer durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Es müssen außerdem Faktoren wie Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb und Fortbildung der Mitarbeiter berücksichtigt werden, so dass ihm Brandfall mindestens ein Brandschutzhelfer vor Ort wäre (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; Arbeitsstättenrichtline ASR A2.2).

Allein im Jahr 2020 haben wir bisher 700 Brandschutzhelfer ausgebildet.

BSBH ermöglicht Ihnen die Brandschutzhelfer Schulung vor Ort.

Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Dauer der Unterweisung zum Brandschutzhelfer :

Theoretischer Teil: 2 x 45 Minuten

Praktischer Teil: abhängig von der Teilnehmeranzahl, ca. 5 – 10 Minuten/Teilnehmer

Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich.

Inhalt der theoretischen Unterweisung (DGUV Information 205-023):

  1. Grundzüge des Brandschutzes
  2. Betriebliche Brandschutzorganisation
  3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  4. Gefahren durch Brände
  5. Verhalten im Brandfall

Inhalt der praktischen Übung:

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen,
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise),
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, Simulationsanlage
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Brandschutzhelfer Schulung mindestens in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein

  • Änderung der Brandschutzordnung
  • neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
  • Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter
  • Brandereignis im Betrieb