1. Sicherheitsbewusstsein fördern
- Gefahren erkennen: Mitarbeiter lernen potenzielle Brandgefahren im Arbeitsumfeld zu identifizieren.
- Prävention: Die Schulung zeigt, wie Brände durch einfache Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden können.
Die jährliche Pflichtunterweisung nach § 10 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 – vor Ort in Landshut und Umgebung.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände und Explosionen sowie zum Verhalten im Gefahrfall zu unterweisen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; § 4 DGUV Vorschrift 1).
Wichtig und hilfreich ist daher eine jährliche Brandschutz-Unterweisung.
Sinn und Zielsetzung einer gesetzlich geforderten Brandschutzunterweisung in Unternehmen und Einrichtungen sind zuallererst, die Mitarbeiter durch fachlich kompetentes Training in die Lage zu versetzen, im Brandfall mit Besonnenheit die notwendigen Schritte durchzuführen. Nur so können zum einen Schäden an materiellen Gütern verhindert und zum anderen – und das ist der zentrale Punkt – die Sicherheit all jener Personen gewährleistet werden, die sich im Gebäude aufhalten.
Eine Brandschutzunterweisung bietet zahlreiche Vorteile, sowohl für Unternehmen als auch für die Mitarbeiter. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

Betriebskontinuität: Durch präventive Maßnahmen können Brände und deren Folgen vermieden werden, wodurch längere Betriebsausfälle verhindert werden.
Eine Brandschutzunterweisung ist daher eine lohnende Investition in die Sicherheit und das Wohlbefinden von Mitarbeitern und in den Schutz des Unternehmens.
BSBH bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene Brandschutzunterweisung (nach der DGUV V1) vor Ort an. Diese kann auf Ihren Wunsch hin auch mit der praktischen Löschübung kombiniert stattfinden.
2x 45 Minuten
Inhalt:
Bei Kombination mit der praktischen Löschübung erhöht sich die Dauer um ca. 5–10 Minuten pro Teilnehmer.