Brandschutzbeauftragter München

Rechtliche Grundlagen

Brandschutzbeauftragter München – Wie in der DGUV Information 205-003 beschrieben, werden zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien die Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen oder Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen, so z. B. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Abfall-, Gewässer- oder Datenschutzbeauftragte.

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen. Ich als Brandschutzbeauftragter in München und Kreis stehe Ihnen hierfür zur Verfügung und biete entsprechende Schulungen zum Thema Brandschutz an.

Die Pflichten, Rechte und Aufgaben ergeben sich unter anderem aus der Arbeitsstättenverordnung (ASR 2.2 Maßnahmen gegen Brände), dem Arbeitsschutzgesetz §10, der Musterbauordnung der jeweiligen Länder und Vorschriften der Versicherungsgeber.

Warum ein externer Brandschutzbeauftragter?

Ein externer Brandschutzbeauftragter bietet Ihnen und Ihrem Betrieb viele Vorteile:

  • Optimale Sicherheit für Ihr Unternehmen im Bereich des Brandschutzes
  • Keinerlei Kosten für Weiterbildung, Fortbildung und den damit verbundenen Arbeitsausfall der Mitarbeiter
  • Keine Beeinträchtigung der regulären Aufgabenerfüllung Ihrer Mitarbeiter durch die Zusatzaufgabe des internen Brandschutzbeauftragten
  • Umfangreiches Fachwissen durch meine Ausbildungen und die täglichen Erfahrungen in der Praxis
  • Objektive und sachbezogene Lösung etwaiger Probleme und somit die Verhinderung innerbetrieblicher Spannungen im Brandschutzrelevanten Bereich
  • Vermeidung der sogenannten Betriebsblindheit durch einen neutralen externen Brandschutzbeauftragten
  • Ein fester Ansprechpartner für alle Belange des innerbetrieblichen Brandschutzes
  • Kommunikation im Bereich des Brandschutzes findet auf allen Geschäftsebenen sachlich und objektiv statt
  • Erfahrung und Routine bei der Umsetzung von Strukturen und Abläufen auf dem Brandschutzsektor
Brandschutzbeauftragter München-BSBH Brandschutz